
Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine GmbH mit Andienungsrecht
Oktober 9, 2025Weihnachtsgeschenke für Kundinnen und Kunden: Was steuerlich zu beachten ist
Die Weihnachtszeit ist ideal, um sich bei treuen Kundinnen und Kunden für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Doch bei Geschenken gilt: Die Geste soll Freude machen – nicht zu steuerlichen Überraschungen führen. Damit Ihre Aufmerksamkeit wirklich ein Geschenk bleibt, erklären wir kurz und verständlich, was steuerlich erlaubt ist.
Die wichtigste Regel: 50 Euro netto pro Kunde und Jahr
Unternehmen dürfen Kundinnen und Kunden Geschenke im Wert von bis zu 50 Euro netto pro Jahr machen. Diese sind als Betriebsausgabe absetzbar. Bis zu dieser Wertgrenze sind Geschenke beim Empfänger nicht steuerpflichtig, sofern es sich um ein echtes Geschenk ohne Gegenleistung handelt.
Wichtig zu wissen:
Streuartikel wie Kugelschreiber, Notizblöcke oder andere Kleinigkeiten des täglichen Gebrauchs gelten nicht als Geschenk, sondern als klassische Werbeartikel – sie fallen daher nicht unter die 50-Euro-Grenze.
Warum die Grenze wichtig ist:
Liegt der Wert eines Geschenks über 50 Euro netto, gilt der komplette Betrag als steuerpflichtiger Vorteil beim Kunden. Um diese Belastung zu vermeiden, kann das Unternehmen in Ausnahmefällen die Steuer für den Empfänger übernehmen – über die Pauschalsteuer nach § 37b EstG (30 % zzgl. Zuschläge). Das lohnt sich jedoch nur bei besonderen Anlässen oder ausgewählten Einzelbeziehungen und sollte eher die Ausnahme bleiben.
Für klassische Weihnachtsgeschenke gilt jedoch klar die Empfehlung: innerhalb der 50-Euro-Netto-Grenze bleiben.
Fazit: Mit Sachgeschenken und 50 Euro netto sicher durch die Weihnachtszeit
Für die meisten Weihnachtsaufmerksamkeiten ist die Regel einfach: Bis 50 Euro netto schenken – und steuerlich auf der sicheren Seite sein.
So zeigen Sie Wertschätzung, stärken die Kundenbindung und vermeiden unnötige steuerliche Komplikationen.
Unser Team der LKC München & Murnau berät Sie gerne, wenn Sie Fragen zur steuerlichen Behandlung von Kundengeschenken haben.



