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Eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge für Kinder – und was steuerlich dahintersteckt
Mit der geplanten Frühstart-Rente, die zum 1. Januar 2026 eingeführt werden soll, setzt der Gesetzgeber ein neues Signal in der Altersvorsorgepolitik: Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig Vermögen für später aufbauen – automatisch, staatlich unterstützt und kapitalgedeckt. Ein spannendes Konzept, das auch steuerlich einige Besonderheiten mit sich bringt. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen ersten Überblick.
Was steckt hinter der Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist ein neues, kapitalgedecktes Vorsorgemodell für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, die eine Schule oder Ausbildungsstätte in Deutschland besuchen.
Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in ein persönliches Vorsorgedepot. Das Guthaben wird kapitalmarktbasiert angelegt, und die erzielten Erträge bleiben steuerfrei, solange das Kapital im Vertrag bleibt und erst im Rentenalter ausgezahlt wird.
Das Konto kann später – ab dem 18. Lebensjahr – mit eigenen Einzahlungen weitergeführt werden. So entsteht langfristig ein Vermögensbaustein fürs Alter, der dank des frühen Starts vom Zinseszinseffekt profitiert.
Steuerliche Besonderheiten – was ist wichtig?
Auch wenn viele Details noch in der finalen gesetzlichen Ausgestaltung liegen, zeichnet sich Folgendes bereits ab:
- Die staatlichen Beiträge sind steuerfrei.
Es handelt sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn oder eine Leistung an die Eltern, sondern um eine staatliche Förderung direkt an das Vorsorgekonto. - Erträge im Depot bleiben steuerfrei, ähnlich wie bei anderen geförderten Altersvorsorgemodellen. Besteuert wird voraussichtlich erst in der Auszahlungsphase – also im Rentenalter.
- Das Vorsorgevermögen ist geschützt.
Das angesparte Kapital soll nicht anrechenbar sein, etwa bei Sozialleistungen oder Unterhaltsfragen – ein wichtiger Punkt aus steuerlicher und rechtlicher Sicht. - Keine steuerliche Absetzbarkeit privater Einzahlungen ist nach aktuellem Stand vorgesehen.
Wer später selbst einzahlt, tut dies ohne unmittelbare Steuervergünstigung – profitiert aber weiterhin von der steuerfreien Wertentwicklung. - Kein Eingriff in andere Förderungen
Die Frühstart-Rente soll weder Kindergeld noch Kinderfreibeträge beeinflussen und steht unabhängig von Einkommensgrenzen zur Verfügung.
Für Familien bietet das Modell eine einfache Möglichkeit, ohne zusätzlichen Aufwand einen kleinen, aber stetigen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge des Kindes zu schaffen.
Für junge Erwachsene kann die Frühstart-Rente zu einem wertvollen Grundstock für die spätere Altersabsicherung werden – steuerlich begünstigt und langfristig angelegt.
Was ist noch offen?
Da die Frühstart-Rente noch nicht endgültig gesetzlich verabschiedet ist, bleiben einige Fragen offen:
Wie sieht die konkrete Anlageform aus? Welche Kosten entstehen im Depot? Welche Spielräume gibt es für freiwillige Einzahlungen?
Wir behalten für Sie alle steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen im Blick und informieren, sobald die finalen Regelungen feststehen.
Fazit: Ein neuer Baustein der staatlichen Altersvorsorge
Die Frühstart-Rente ist ein moderner Ansatz, der Kinder früh an die kapitalgedeckte Vorsorge heranführt und steuerliche Vorteile bietet. Auch wenn noch nicht alle Details klar sind, zeichnet sich ein interessantes Modell ab, das Familien langfristig entlasten kann.



