Bei Unternehmensverkäufen werden oft Earn-out-Vereinbarungen getroffen – variable Kaufpreisbestandteile, die von künftigen Zielen (z. B. Umsatz oder Gewinn) abhängen. Doch wann sind diese steuerpflichtig? Der BFH entschied am 9.11.2023: Earn-out-Zahlungen werden erst bei Zufluss versteuert, nicht rückwirkend zum Veräußerungszeitpunkt. Das hat Konsequenzen – etwa den Wegfall des ermäßigten Steuersatzes (sofern nicht bereits die Höchstgrenze von 5 Mio. Euro ausgeschöpft ist). Wichtig: Nur bei völliger Ungewissheit (Höhe und Grund) gilt diese Regel. Bei teilweiser Planbarkeit kann die Steuerermäßigung erhalten bleiben.