Mai 27, 2025

Veräußerung von Unternehmen oder Anteilen an Personengesellschaften gegen Earn-out – Zahlungen.

Bei Unternehmensverkäufen werden oft Earn-out-Vereinbarungen getroffen – variable Kaufpreisbestandteile, die von künftigen Zielen (z. B. Umsatz oder Gewinn) abhängen. Doch wann sind diese steuerpflichtig? Der BFH entschied am 9.11.2023: Earn-out-Zahlungen werden erst bei Zufluss versteuert, nicht rückwirkend zum Veräußerungszeitpunkt. Das hat Konsequenzen – etwa den Wegfall des ermäßigten Steuersatzes (sofern nicht bereits die Höchstgrenze von 5 Mio. Euro ausgeschöpft ist). Wichtig: Nur bei völliger Ungewissheit (Höhe und Grund) gilt diese Regel. Bei teilweiser Planbarkeit kann die Steuerermäßigung erhalten bleiben.
November 10, 2023

Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer ab dem Veranlagungszeitraum 2023

Ab 2023 lässt sich ein Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich geltend machen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten darstellt. Ob für die Tätigkeiten ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, spielt nun keine Rolle mehr.