November 10, 2023

Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer ab dem Veranlagungszeitraum 2023

Ab 2023 lässt sich ein Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich geltend machen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten darstellt. Ob für die Tätigkeiten ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, spielt nun keine Rolle mehr.