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April 19, 2024Digitaler Pionier
Juni 10, 2024E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025 für Unternehmen in Deutschland
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Ab dem 01.01.2025 tritt die E-Rechnungspflicht für Unternehmen in Deutschland in Kraft. Wir möchten über die wichtigsten Änderungen informieren:
1. E-Rechnungspflicht ab 2025:
Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies betrifft insbesondere Unternehmen mit steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen im B2B*-Bereich.
2. Übergangsregelungen:
Für den Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen vom 01.01.2025 bis 31.12.2027. Papierrechnungen können weiterhin versendet werden, jedoch wird der Vorrang der Papierrechnung ab dem 01.01.2025 aufgehoben.
3. Ab 2027:
Ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im Bereich B2B verpflichtet, nur noch elektronische Rechnungen zu versenden. Unternehmen mit einem geringeren Vorjahresumsatz haben bis zum 31.12.2027 Zeit, ihre Rechnungsprozesse anzupassen.
4. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht:
Nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrkarten.
5. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Unabhängig davon, wann Sie Ihre Rechnungsprozesse umstellen möchten, müssen Sie ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Je früher Sie dies umsetzen, desto schneller können Sie von den Vorteilen elektronischer Rechnungsprozesse profitieren.
6. Ausblick für Deutschland und die EU:
Die Einführung der E-Rechnung ist eine Voraussetzung für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Auch auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen zur Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Umstellung auf E-Rechnungen zu unterstützen und Fragen zu beantworten.
*Business-to-Business